1) Umgang mit Versicherungen
Wußten
Sie, daß Versicherungen Ihren Anwalt bezahlen?
Sie
haben einen Verkehrsunfall und glauben, die Sachlage ist klar und der
Unfallgegner ist allein schuld. Voller Vertrauen wenden Sie sich an die
gegnerische Versicherung und sind der Ansicht, der Schaden wird rasch
und korrekt erledigt. Nach langem Warten auf eine Antwort vernehmen Sie
zu Ihrem Erstaunen, daß Ihnen der Unfallgegner ein Mitverschulden
anlastet; diesem Schreiben ist auch eine Abfindungserklärung beigelegt.
Wenn
Sie dieses Anbot der gegnerischen Versicherung unwidersprochen annehmen,
freut sich diese. Auch Ihr Unfallgegner kann sich freuen, da seine
Chancen, daß er von Ihrer Haftpflichtversicherung einen Teil seines
Schadens ersetzt bekommt, erheblich gestiegen sind; Fazit – Ihnen
droht der Malus.
Zu
diesem Frust werden Sie infolge erkennen, daß bei Ihrer
Schadensberechnung unter Umständen auch nachfolgende Details vergessen
wurden:
-
Bei Totalschaden stehen Ihnen An- und Abmeldespesen (derzeit €
175,--!!) zu.
-
Die
Versicherung wandelt die teuren Werkstattstunden in günstige
Privattarife um.
-
Sollte
Ihr Auto noch nicht älter als 2 Jahre sein, haben Sie Anspruch auf
Wertminderung (der Verkauf eines reparierten Autos reduziert den
Verkaufspreis).
Diese
Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, jedoch sind
diese Ansprüche in der Praxis die am häufigsten vorkommenden Ärgernisse.
Sollten
Sie Ihre Angelegenheit in der Regel selbst erledigen, könnten Sie sich
dennoch unnötigen Ärger und Zeit ersparen, um zu Ihrem Recht zu
kommen. Ihr Anwalt weiß, was Ihnen zusteht. Er kann Ihre Ansprüche
rasch und unbürokratisch durchsetzen.
Denn
- Versicherungen bezahlen Ihren Anwalt!
...weitere Inhalte werden in Kürze nachgereicht.
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