Rechtsanwalt Grassler

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Rudolf Grassler

 


1) Umgang mit Versicherungen

Wußten Sie, daß Versicherungen Ihren Anwalt bezahlen?

 

Sie haben einen Verkehrsunfall und glauben, die Sachlage ist klar und der Unfallgegner ist allein schuld. Voller Vertrauen wenden Sie sich an die gegnerische Versicherung und sind der Ansicht, der Schaden wird rasch und korrekt erledigt. Nach langem Warten auf eine Antwort vernehmen Sie zu Ihrem Erstaunen, daß Ihnen der Unfallgegner ein Mitverschulden anlastet; diesem Schreiben ist auch eine Abfindungserklärung beigelegt.

Wenn Sie dieses Anbot der gegnerischen Versicherung unwidersprochen annehmen, freut sich diese. Auch Ihr Unfallgegner kann sich freuen, da seine Chancen, daß er von Ihrer Haftpflichtversicherung einen Teil seines Schadens ersetzt bekommt, erheblich gestiegen sind; Fazit – Ihnen droht der Malus.

Zu diesem Frust werden Sie infolge erkennen, daß bei Ihrer Schadensberechnung unter Umständen auch nachfolgende Details vergessen wurden:

 

- Bei Totalschaden stehen Ihnen An- und Abmeldespesen (derzeit € 175,--!!) zu.

- Die Versicherung wandelt die teuren Werkstattstunden in günstige Privattarife um.

- Sollte Ihr Auto noch nicht älter als 2 Jahre sein, haben Sie Anspruch auf Wertminderung (der Verkauf eines reparierten Autos reduziert den Verkaufspreis).

Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, jedoch sind diese Ansprüche in der Praxis die am häufigsten vorkommenden Ärgernisse.

 

Sollten Sie Ihre Angelegenheit in der Regel selbst erledigen, könnten Sie sich dennoch unnötigen Ärger und Zeit ersparen, um zu Ihrem Recht zu kommen. Ihr Anwalt weiß, was Ihnen zusteht. Er kann Ihre Ansprüche rasch und unbürokratisch durchsetzen.

Denn - Versicherungen bezahlen Ihren Anwalt!

 

...weitere Inhalte werden in Kürze nachgereicht.


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